Gewerbliche Haftpflichtversicherung:
Vermögensschaden-Haftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Firmen, bei denen ein Versehen echte Vermögensschäden, also ohne einen Personen- oder Sachschaden, zur Folge hat.
Die Versicherung prüft die Rechtmäßigkeit von Ansprüchen, die Dritte an Sie auf Grund der Verletzung Ihrer vertraglichen Sorgfaltspflichten stellen. Berechtigte Ansprüche werden reguliert, unberechtigte Ansprüche abgewehrt – notfalls auch vor Gericht.
Ihre indirekte Rechtsschutzversicherung
Somit agiert die Haftpflichtversicherung für Sie nicht nur als Schadenregulierer, sondern darüber hinaus auch als indirekte Rechtsschutzversicherung gegen unberechtigte Forderungen. Da schon ein behauptetes berufliches Versehen Ihre Existenz gefährden kann, ist der Abschluss einer solchen Versicherung von grundlegender Notwendigkeit.
Dies betrifft hauptsächlich Dienstleister, die fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend tätig werden. Hierzu zählen insbesondere:
- Architekten
- Sachverständige
- Wirtschaftsprüfer
- Rechtsanwälte
- Steuerberater und
- Notare
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