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Versicherungskonzept:

Vermögensschaden-Haftpflicht für Sachverwalter

Als Sachverwalter Ihrer Kunden werden von Gerichten und vom Gesetzgeber zunehmend strengere Anforderungen an Sie gestellt. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Dritter durch eine schuldhafte Pflichtverletzung oder durch ein Unterlassen von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern einen Vermögensschadenanspruch erhebt. Sie sollten daher generell eventuellen Haftungsansprüchen, die gegen Sie gerichtet werden könnten, mit einer Vermögensschaden-Haft­pflichtversicherung vorbeugen.

Diese Versicherung prüft die Rechtmäßigkeit der Ansprüche, reguliert berechtigte und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht. Somit agiert sie für Sie ebenfalls nicht nur als Schadenregulierer, sondern darüber hinaus auch als indirekte Rechts­schutz­ver­si­che­rung gegen unberechtigte Forderungen.

Branchentypische Schadenfälle, die eine Vermögensschaden-Haft­pflichtversicherung abdeckt, wären z.B.:

  • Verjährenlassen von Miet- oder Wohngeldforderungen
  • Nichtausübung des Vermieterpfandrechts bei Mieterauszug
  • Falsche Berechnung für Wohnungsbaukreditanstalt bei gefördertem Wohnungsbau
  • verspätete Kündigung
  • fehlerhafte Berechnung von Mieten, Wohngeld, Betriebskosten
  • verspätete Begleichung von Rechnungen
  • ungerechtfertigte Mietermäßigung
  • vergessene Mieterhöhung bei Staffelmieten
  • Abschlags- oder Schlusszahlungen trotz erkennbarer Mängel an Werksleistungen
  • mangelnde Überwachung von Bauaufträgen und verspätete Mängelrügen
  • unklare Fassung von Verträgen
  • Nichtausnutzung von Steuer-Ermäßigungs-möglichkeiten (z.B. unterlassener Einspruch gegen Grundsteuermessbescheid)
  • formwidrige Einberufung von Wohnungseigentümerversammlungen oder unwirksame Beschlüsse aufgrund Formfehler

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