Versicherungskonzept:
Riester-Rente als Altersvorsorge
Mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann der Versicherte seinen Lebensstandard nicht halten. Um eine Altersarmut zu verhindern, hat der Gesetzgeber im Jahr 2001 die Riester-Rente eingeführt. Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte Rente, bei der jeder Sparer sein eigenes Guthaben anspart. Die Leistung wird in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt.
Berechtigt zur Riester-Rente sind Sie z.B.:
- als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung
- als Beamter, Richter oder Soldat
- als Empfänger einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente
- als Kindererziehende (max. für die ersten drei Jahre eines jeden Kindes)
Bei Ehepaaren genügt es, wenn ein Ehepartner die Vorraussetzungen erfüllt, damit beide die Zulage erhalten.
Für die Riester-Rente bieten wir Ihnen die Wahl zwischen folgenden Anlagemöglichkeiten:
- Private Rentenversicherung
- Bausparvertrag
- Fondssparplan
Der Staat fördert die Riester-Rente durch drei Komponenten:
- Altersvorsorgezulage: Bestehend aus einer Grundzulage für jeden Erwachsenen und einer Kinderzulage.
Jahr |
Grund-zulage Ledige in € |
Grund-zulage Verheir. |
Zulage je Kind in € |
Ab 2008 |
154,00 p.a. |
308,00 p.a. |
185,00 p.a. |
- Sonderausgabenabzug: Bis zu € 2.100,00 Beitrag pro Jahr kann der Riester-Sparer in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Eine ausgeschüttete Altersvorsorgezulage wird von der Steuerersparnis abgezogen.
- Sonderausgabenabzug: Bis zu € 2.100,00 Beitrag pro Jahr kann der Riester-Sparer in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Eine ausgeschüttete Altersvorsorgezulage wird von der Steuerersparnis abgezogen.
- Berufseinsteiger-Bonus: Wer das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig einen Bonus in Höhe von € 200,00 im ersten „Riester-Jahr“.
Die Beiträge zu Riester-Rente können Sie frei wählen und auch ständig verändern. Der Gesetzgeber hat jedoch folgende Grenzen festgelegt:
- Es müssen mindestens € 60,00 pro Jahr selbst geleistet werden, sonst erhält man überhaupt keine Förderung. Dies gilt allerdings nicht für mittelbar förderfähige Ehepartner.
- Um die vollen Zulagen zu erhalten muss man 4% vom letzten sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen zahlen.
- Der geförderte Höchstbeitrag beträgt € 2.100,00.
Die Riester-Rente hat noch folgende Besonderheiten:
- Die Altersrente muss voll versteuert werden.
- Die Rentenversicherung ist sowohl vor dem eigenen als auch vor fremden Zugriff geschützt. Daher kann das Guthaben nicht verpfändet oder als Vermögen auf mögliche Leistungen des Arbeitslosengeldes angerechnet werden.
- Bei Rentenbeginn können bis zu 30% der Leistung in einer Summe ausgezahlt werden. Die Einmalzahlung muss voll versteuert werden.
- Die Rentenzahlung beginnt frühestens mit dem 60.Lebensjahr. Der Beginn der Rentenphase kann danach individuell nach der eigenen Lebensplanung festgelegt werden.
- Die Riester-Rente kann vererbt werden, allerdings werden die Zulagen nur auf einen Ehepartner übertragen.
- Berufseinsteiger-Bonus: Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig einen Bonus in Höhe von € 200,00 im ersten „Riester-Jahr“.
Nachhaltige Anlagen
Hinweise zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sind unter
rechtliche Hinweise zu finden.