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Versicherungskonzept:

Vermögensschaden-Haftpflicht für den Verwaltungsbeirat einer WEG

Die Beiräte einer WEG sind die wichtigsten Personen im Miteinander zwischen Hausverwaltung und Miteigentümern. Ihre Aufgaben und Verpflichtungen sind vielfältig und anspruchsvoll. Ihre Arbeit ist unschätzbar wertvoll, wenn verschiedene Parteien mit unterschiedlichen Meinungen und Ansichten zusammen gebracht werden sollen. Doch aus Rechten und Pflichten entstehen Haftungen …

Die Aufgaben und Pflichten der Beiräte werden in § 29 WEG Gesetz allgemein geregelt. Sie umfassen:

  • die Unterstützung des Hausverwalters,
  • die Prüfung des Wirtschaftsplans,
  • die Prüfung der Jahresabrechnung und
  • die Prüfung der einzelnen Rechnungen und Kostenvoranschläge


Der Beirat wird von der Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Eigentümer-Versammlung gewählt. Er setzt sich oft aus drei Miteigentümern zusammen. Idealerweise übernehmen die Mitglieder des Beirats unterschiedliche Kompetenzen, um so die vorgegebenen Aufgaben besonders gut abzudecken. Die Arbeit des Verwaltungsbeirats als Kontroll- und Unterstützungsinstanz ist also sehr wertvoll!

Wer haftet bei einem Fehler des Beirats?

Der ehrenamtliche Einsatz für die Miteigentümer kann für den Verwaltungsbeirat teuer werden: Macht er Fehler, muss er im schlimmsten Fall mit dem gesamten Vermögen haften. Der Fehler entsteht durch Handeln oder durch Unterlassen. Alle Beiräte gelten hierbei als Gesamtschuldner, so dass der Ausgleich eines entstandenen Schadens von jedem Beiratsmitglied verlangt werden kann.

Haftungsfreistellung des Beirats

Generell besteht die Möglichkeit, die Haftung des Beirats auf vorsätzliche und grob fahrlässige Sorgfalts-Pflichtverletzungen zu beschränken. Allerdings bedarf eine solche Regelung mindestens der Zustimmung aller Eigentümer. Diese Form sollte in jedem Fall im Vorwege rechtlich einwandfrei abgeklärt werden!

Alternativen zur Haftungsfreistellung

Damit Sie Ihre ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin gern und sorgenfrei ausüben, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt die Haftung des gesamten Beirats für leichte und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Hierbei muss die Höhe der Versicherungssumme zu Ihrer WEG passen. Bei einer Gemeinschaft mit großen Wohnungen und bester Lage an der Alster werden höhere Versicherungssummen erforderlich sein als bei einer bodenständigen WEG aus Rahlstedt. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass keine Selbstbeteiligung vereinbart wird.

Wir haben mit der ERGO Versicherung und der R+V Versicherung interessante Konzepte erarbeitet, die Ihnen bereits ab ca. € 113,- jährlich die Sorgen nehmen! Diese Kosten trägt die gesamte Eigentümergemeinschaft, sodass sich diese Freiheit jeder Beirat leisten sollte. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

Was kann passieren?

Typische Schadenbeispiele sind:

  • unzureichende Prüfung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung
  • Zustimmung zu einer Maßnahme des Hausverwalters, die sich als fehlerhaft erweist
  • Erteilen falscher Auskünfte
  • Wünsche, Beschwerden der WEG werden dem Verwalter nicht gemeldet


Beispiel 1:

Frau H., Mitglied des Beirats einer kleineren WEG soll die Jahresabrechnungen des Verwalters prüfen. Da Sie selbst voll berufstätig ist und abends immer erst spät nach Hause kommt, prüft Sie die Abrechnungen des Verwalters nur sehr oberflächlich und lässt sich die Kontoauszüge nicht zeigen. Insgesamt erscheinen Ihr die Abrechnungen schlüssig. Im Rahmen der Eigentümerversammlungen wird der Verwalter entlastet, da Frau H. keine Bedenken geäußert hatte. Leider ist Ihr bei den oberflächlichen Prüfungen entgangen, dass der Verwalter Gelder vom Rücklagenkonto abgezweigt hat, sodass nun insgesamt ca. € 25.000,- fehlen. Diesen Betrag müsste der gesamte Beirat der WEG erstatten!

Beispiel 2:
Herr M. ist leidenschaftlicher Hobby-Techniker. Als Beiratsmitglied darf er nun endlich den Ausbau des Dachgeschosses der WEG begleiten. In diesem Zuge soll das Dach auch neu gedeckt und gedämmt werden. Er bespricht hierzu alle notwendigen Arbeiten mit den Handwerkern und prüft die Kostenvoranschläge. Da das gesamte Bauvorhaben insgesamt teurer als erwartet wird, weicht Herr M. auf eine sehr günstige Dachdeckerfirma aus. Bei der Durchsicht des Angebots zur Neueindeckung und Dämmung fällt ihm leider nicht auf, dass die Handwerker die teure Dampfbremse weg gelassen haben. Nach Abschluss der Arbeiten kann in dem nun bewohnten Dachgeschoss Schimmel entstehen. Um die Ursache zu finden, muss ein Sachverständiger herangezogen werden. Außerdem muss die Dampfbremse nachträglich nachgerüstet und die Verkleidung der Dachbalken aufwändig ersetzt werden. Die neuen Mieter sind natürlich gleich wieder ausgezogen, so dass auch Mietausfall entsteht. Den Schaden in Höhe von € 80.000,- muss Herr M. der WEG ersetzen!

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