Versicherungskonzept:
Private Krankenversicherung
Bereits seit längerer Zeit gibt es im Krankenhaus Patienten verschiedener Klassen. Gehören Sie nicht zur normalen Klasse, sondern werden Sie mit einer privaten Krankenversicherung Patient 1. Klasse!
Nicht-Pflichtversicherte, sogenannte freiwillig Versicherte, können vollständig von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln (in die sogenannte Vollversicherung). Hierzu gehören insbesondere folgende Personenkreise:
- Selbständige und Freiberufler
- Besser verdienende Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) mit einem jährlichen Bruttogehalt in Höhe von mindestens € 50.850,- (Stand 2012)
- beihilfeberechtigte Personen (z.B. Beamten, Richter, Witwen/Witwer etc.)
Die Vollversicherung bietet Leistungen in der ambulanten und stationären Heilbehandlung sowie bei Zahnbehandlung und Zahnersatz. Ergänzt wird dieser grundlegende Versicherungsschutz durch viele Verbesserungsmöglichkeiten, wie z.B. die freie Arztwahl, Heilpraktikerleistungen, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder der vollen Erstattung von Zahnersatz.
Durch diese Gestaltungsmöglichkeiten und die Vereinbarung von Beitragsrückerstattungen und Selbstbeteiligungen können Sie Ihre individuelle Krankenversicherung zusammen stellen.
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich über eine private Zusatzversicherung zusätzliche Leistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung sichern. Klassische Zusatzversicherungen bieten die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarzt-Behandlung, Heilpraktikerleistungen sowie Zuzahlungen für Zahnbehandlung oder Zahnersatz. Diese Absicherungen bieten wir Ihnen auch ohne Wartezeiten an.
Generell empfehlen wir nicht den Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen privaten Krankenversicherung. Der Wechsel hat für Sie den Nachteil, dass Sie ihre angesparten Altersrückstellung verlieren.
Testen Sie uns und lassen Sie sich ein individuelles und überzeugendes Angebot erstellen!