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Versicherungskonzept:

Rürup-Rente als Altersvorsorge

Mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung allein kann der Versicherte seinen Lebensstandard nicht halten. Um eine Altersarmut zu verhindern, hat der Gesetzgeber im Jahr 2005 u.a. die Rürup-Rente eingeführt.

Die Rürup-Rente ist eine vom Staat steuerlich geförderte Rente, bei der jeder Sparer sein eigenes Guthaben anspart. Die Leistung wird in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt. Die Rürup-Rente wird auch Basis-Rente genannt. Zum Abschluss einer Rürup-Rente ist jeder Bundesbürger berechtigt. Vorrangige Zielgruppen sind jedoch Selbständige mit einer relativ hohen Steuerbelastung.

Für die Rürup-Rente können wir Ihnen folgende förderungsfähige Sparformen anbieten:

  • Konventionelle Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen
  • Britische Versicherungen (z.B. Canada Life oder Standard Life)

Welche steuerlichen Vorteile hat die Rürup-Rente in der Ansparphase?

  • Im Jahr 2012 können 74 % der zur Rürup-Rente gezahlten Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz wird danach jedes Jahr um 2 % ansteigen, bis im Jahre 2025 die Beiträge zu 100 % von der Steuer abgezogen werden können.

Die Beiträge zur Rürup-Rente können Sie frei wählen und auch ständig verändern. Außerdem ist es möglich Einmalbeiträge zu zahlen. Der Gesetzgeber hat folgende steuerlich absetzbare Höchstbeiträge festgelegt:

  • Ledige können max. € 20.000,00 p.a. geltend machen.
  • Verheiratete können zusammen € 40.000,00 p.a. geltend machen.
  • Bei Angestellten erfolgt eine Einschränkung. Das absetzbare Kontingent ist um den Arbeitsnehmer-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen. Außerdem ist der steuerfreie Anteil am Arbeitgeber-Anteil vom Beitrag selber in Abzug zu bringen. Bei Beamten erfolgt eine fiktive Kürzung.

Welcher Anteil an einer Rürup-Rente muss versteuert werden?

  • Renten, welche in 2012 beginnen, haben einen zu versteuernden Anteil von 64 % über die gesamte Laufzeit. Beispiel: Bei einer Monatsrente von € 1.000,00 müssen € 640,00 mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
  • Der zu versteuernde Anteil steigt bis 2020 jedes Jahr um 2 % an, danach beträgt die Steigerung 1 % p.a. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 muss die Rente zu 100 % versteuert werden.

Die Rürup-Rente hat folgende Besonderheiten:

  • Die Altersrente muss versteuert werden.
  • Die Rentenversicherung ist sowohl vor dem eigenen als auch vor fremden Zugriff geschützt. Daher kann das Guthaben nicht verpfändet oder als Vermögen auf mögliche Leistungen des Arbeitslosengeldes angerechnet werden. Eine Kündigung ist ebenfalls nicht möglich.
  • Die Rürup-Rente kann nicht vererbt werden, allerdings kann man eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner und die Kinder vereinbaren. Die Kinder erhalten eine Rente jedoch nur solange sie Kindergeld erhalten würden.
  • Die Rürup-Rente kann man mit einer Berufs­unfähig­keitsrente kombinieren.
  • Die Rentenzahlung beginnt frühestens mit dem 60. Lebensjahr. Der Beginn der Rentenphase kann danach individuell nach der eigenen Lebensplanung festgelegt werden.
  • Durch die individuelle Beitragsgestaltung bietet die Rürup-Rente die Möglichkeit, laufend einen kleinen Risikobeitrag und zum Ende des Jahres je nach Geschäftserfolg einen einmaligen Beitrag zu leisten. Durch diese Einmalzahlung können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit die zu zahlenden Steuern aktiv gestalten.

 

Nachhaltige Anlagen

Hinweise zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sind unter 
rechtliche Hinweise zu finden.